Online-Banking-Betrug: Opfer sind unter Umständen mitverantwortlich
Nachdem ein deutscher Nutzer des Online Bankings einem Betrüger zum Opfer gefallen ist und ihm daraus Schaden entstand, musste der Fall vor dem Landesgericht Köln aufgearbeitet werden. Hierbei ging es um die Frage, ob und inwiefern der Betrogene des Mitverschulden verantwortlich gemacht werden konnte.
Dieser Fall hat eine allgemeine Diskussion über die rechtliche Lage von Opfern in Fällen von Online- Banking- Betrug aufgeworfen, die vor kurzem mit einem Beschluss beendet wurde, welche Kriterien ein Online Banking Kunde erfüllen muss, um nicht als Mitverschuldeter zu gelten. Durch den rasanten Anstieg des Online Bankings, vor allem durch Direktbanken, die Tagesgeld und Fonds nur mehr online anbieten, war diese Entscheidung eigentlich schon längst überfällig. Aber zum Glück sind Verbrechen in dieser Hinsicht selten, da online Finanzanlageformen wie Tagesgeldkonto oder Fonds sehr gut geschützt sind.
Die Liste der Eigenverantwortung, die ein Online Banking Kunde, trägt, lautet wie folgt:
Der Nutzer muss eine aktuelle Virenschutzsoftware und zweitens eine Firewall auf dem neuesten Stand installiert haben. Die Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem müssen regelmäßig durchgeführt werden. Die Warnungen und eventuellen aktuellen Warnhinweise der Banken müssen vom Kunden beachtet werden. Die persönlichen Codes, der PIN und der TAN, dürfen niemals per Telefon oder Mail bekannt gegeben werden, das würden die seriösen Bankangestellten niemals verlangen. Auch diese Warnung muss ernst genommen werden. Und als 6. Grund für Mitverschulden würde gelten, wenn der Kunde unechte, offensichtlich gefälschte Internet- Seiten nicht erkennt, wenn etwa sehr viele Tipp- oder Rechtschreibfehler vorhanden sind, die URL nicht stimmt oder die Verschlüsselung unvollständig ist.
Der letzte Grund ist allerdings immer noch Ansichtssache, beziehungsweise muss von Fall zu Fall neu beurteilt werden, da die Fälscher solcher Homepages auch immer perfekter gestalten. Und sollte die Fälschung von der originalen Homepage kaum oder gar nicht zu unterscheiden sein, bleibt auch das Selbstverschulden aus.
Posted: Juli 19th, 2008 under Allgemein.
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